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Sicherheit für die Anzahlung für eine Immobilie, die sich im Bau befindet
Mit der Rechtsprechung des obersten spanischen Zivilgerichts vom 04.07.2017 wird der Verbraucher einmal mehr geschützt.
Im vorliegenden Fall, hat ein Immobilienkäufer eine Wohnung im Bau gekauft und Anzahlungen geleistet.
Die Anzahlungen müssen durch Bankbürgschaften oder eine Versicherung gesichert sein, sprich, wenn die Immobilie nicht übergeben werden kann, muss die Anzahlung zurückgezahlt werden.
Im vorliegenden Falle bestand zwar die Rückzahlungsversicherung, doch die Bank verweigerte die Rückzahlung mit der Begründung, dass die einzelnen Immobilienkäufer keine Einzel Bürgschaft zur Sicherung erhalten haben, sondern nur eine kollektive Versicherung bestand.
In der ersten Instanz gewannen die Immobilienkäufer und in der zweiten Instanz verloren sie, da das Berufungsgericht eine individuelle Bürgschaft gefordert hatte.
Die oberste Instanz gab den Immobilienkäufern recht, da die Anzahlung an die Bank geleistet wurde und diese verpflichtet war, dass die Anzahlungen gesichert waren.
Entscheidend ist, dass die Versicherung der Ruckzahlung sich auf alle Immobilienkäufer bezog.
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