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Modell 179
Informative Steuererklärung bei der Überlassung
der Nutzung von Liegenschaften für touristische Vermietung
Das Modell 179 – Informative Steuererklärung über die Überlassung der Nutzung von Liegenschaften für touristische Zwecke wurde mit Wirkung zum 31.05.2018 eingeführt.
Die Steuererklärung ist vierteljährig einzureichen. Sie gilt für die Überlassung der Nutzung seit dem 01.01.2018.
Falls Sie eine Vermittlung zwischen dem Immobilieneigentümer und dem Mieter gegen Entgelt betreiben, sind sie verpflichtet, diese Steuererklärung einzureichen, Privatpersonen als auch Gesellschaften. Insbesondere sind diejenigen betroffen, die Plattformen für die Vermittlung bereitstellen, unabhängig davon, ob sie die zugrunde liegende Dienstleistung erbringen.
Das Formular muss in den Monaten April, Juli, Oktober und Januar jeweils für das vorhergehende Quartal eingereicht werden.
Folgende Informationen sind zu übermitteln:
- Identifikation des Eigentümers und des Vermittlers
- Identifikation der Immobilie (vollständige Adresse, Katasternummer)
- Anzahl der Tage, an denen die Liegenschaft für touristische Zwecke genutzt wird
- Betrag, den der Eigentümer der Immobilie für die Überlassung erhalten hat
- Anfangsdatum der Überlassung
Unser Service:
Rechtsberatung im spanischen Mietrecht
Beantragung de Lizenz für die touristische Vermietung (vivienda vacacional)
Erstellung eines Standardmietvertrages, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt
Abgabe der regelmäßigen Umsatzsteuererklärungen, Einkommensteuererklärungen
Abgabe der obligatorischen Steuererklärung, Modell 179 bei Überlassung der Rechte an Dritte
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