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Hauptversammlung Wohnungseigentum Spanien

Sie haben in Spanien eine Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft und einmal jährlich werden Sie zur Hauptversammlung eingeladen.

 

Muss ich zur Hauptversammlung gehen?

Wenn Ihre Immobilie auf Teneriffa oder Mallorca liegt, dann müssen Sie nicht zur Hauptversammlung gehen, sondern können fernbleiben, rechtswidrige Beschlüsse können Sie nach Zustellung des Hauptversammlungsprotokolls in der Regel in 30 Tagen anfechten.

 

WICHTIG

Liegt die Wohnung in Barcelona, Sitges, Tossa de Mar oder im übrigen Katalonien, dann gelten im Wohnungseigentumsrecht von Katalonien Besonderheiten, dort gilt eine Abwesenheit als Stimmabgabe zu Gunsten eines Hauptversammlungsbeschlusses, wobei auch hier die spätere Anfechtung moeglich ist.

 

Kann ich in der Hauptversammlung vertreten werden?

Die Vertretung mit Vollmacht ist in der Hauptversammlung zulässig, allerdings sind stets die Satzungen der Wohnungseigentumsgemeinschaft zu prüfen, ob eine privatschriftliche Vollmacht ausreicht oder eine notarielle Vollmacht verlangt wird.

Nutzen Sie unseren Service – wir bieten die Vertretung bei Eigentümerversammlungen an.

Funktionen der Hauptversammlung der Wohnungseigentümer:

Art. 14 LPH spanisches Wohnungseigentumsrecht regelt, dass die Hauptversammlung

  • entscheidet
  • die Entscheidungen ausfuehrt und als ausfuehrendes Organ den Praesidenten einschaltet, oder einen externen Verwalter
  • und die Entscheidungsausfuehrung kontrolliert.


In einer ordentlichen Jahreshauptversammlung wird stets beraten

  • Absetzung, Bestätigung und Neuwahl eines Präsidenten
  • Beschluss über den vorgelegten Jahresabschluss und 5% Reservefonds
  • Entscheidungen über Hausordnung und Satzungsänderung, wie zum Beispiel der Verbot der privaten touristischen Vermietung.
  • Beschluss über Renovierung oder Neubauten in dem Mehrfamilienhaus
  • Beschluss über allgemeine Themen. WICHTIG. Jeder Eigentümer einer spanischen Wohnung hat ein Mitspracherecht und kann bei einer Hauptversammlung Tagesordnungspunkte zur Debatte durch den Präsidenten vorschlagen.

     

Eine Gerichtsentscheidung aus Valencia vom Mai 2018 zeigt auf, dass die Hauptversammlung in ihrem Entscheidungsbereich durch das Gesetz begrenzt ist. Wenn eine behinderte Person einen Aufzug benötigt, dann muss die Gemeinschaft diesen Aufzug zahlen, und Miteigentümer, die den Aufzug nicht nutzen wollen, müssen trotzdem die Installation zahlen.

Datenschutz in spanischen Wohnungseigentümergemeinschaften


Die aktuelle Entscheidung vom 09.03.2021 von der spanischen Datenschutzbehörde, zeigt die Brisanz des Datenschutzes auf.

In einem Aufzug wurde das letzte Hauptversammlungsprotokoll ausgehängt, mit allen Namen der Anwesenden, Vertretenen, Tagesordnungspunkten und Beschlüsse, u.a. Strafanzeigen, die gegen Miteigentümer eingereicht werden sollten.

Die Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass die persönlichen Daten nicht allgemein publiziert werden dürfen, sondern mit Einschreiben dem Eigentümer zugestellt werden muss.
Die Behörde spricht von einer schweren Datenschutzverletzung, die bis zu 20 Mio Euro Bußgeld geahndet werden kann.

 

 

 


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