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Bussgeld bei Nichtvorlage einer Energiebescheinigung
Der Energiepass ist in Spanien seit dem 01.06.2013 Pflicht, wenn Sie als Eigentümer der spanischen Immobilie
- vermieten
- verkaufen
- oder Werbung zum Verkauf oder der Vermietung veröffentlichen
Bussgeldhöhe:
- Wird eine spanische Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten, ohne dass sie einen „regristrierten Energiepass“ nachweist, dann wird wegen der fehlenden Registrierung der Energiebescheinigung im zuständigen Register der autonomen spanischen Region (Canarias, Katalonien, Balearen, Andalusien, Valencia, Madrid) ein Bussgeld von 1.001 bis 6.000 EUR verhängt werden.
- Kurioserweise ist das Bussgeld niedriger, und zwar nur 300 bis 600 EUR, wenn die Energiebescheinigung vor Schaltung der Werbung des Immobilienverkaufes oder der Vermietung überhaupt nicht erstellt wurde.
Hinweis:
Das Bussgeld kann nicht nur gegen den Eigentümer verhängt werden, sondern auch gegen den Immobilienmakler, der beispielsweise nicht die Regristrierungsnummer (Etiqueta) der Energiebescheinigung veröffentlicht.
Erstellung der Energiebescheinigung: Im Internet gibt es zahlreiche Anbieter der Energiebescheinigung, die schnell und kostengünstig den Energiepass erstellen.
Beachten Sie, dass eine Energiebescheinigung nicht wirksam ist, wenn sie nicht im Register der Energiebescheinigungen eingetragen ist und nicht von einem Architekten oder Ingenieur erstellt wurde.
Hinweis:
Der Architekt muss die Immobilie besichtigen, eine Erstellung der Energiebescheinigung „online“ oder auf Distanz ist rechtswidrig.
Unsere Hausarchitektin ist ordentlich zugelassen für die Erstellung der Energiebescheinigung in ganz Spanien. Nutzen Sie unseren Service.
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