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Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

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Rechtssicherheit beim Immobilienerwerb in Spanien

 

Grundbuchauszug Spanien

 

Das Grundbuchamt wird in Spanien zentral elektronisch geführt.

Damit haben alle unsere Kunden die Möglichkeit innerhalb weniger Tage einen Grundbuchauszug in Spanien zu erhalten.

Für uns als fachkündige Rechtsanwälte gibt der Grundbuchauszug wesentliche Hinweise, inwieweit noch weitere Nachforschungen durchgeführt werden müssen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Eintrag in das spanische Grundbuch deklarativ ist, damit wird ausgesagt, dass man Immobilieneigentum schon mit der Unterschrift unter die notarielle Kaufurkunde erwirbt und nicht erst bei Eintragung in das spanische Grundbuch.

 

Beispiel aus der Praxis:

Fehlende Eintragung der Bebauung im spanischen Grundbuch.

Es ist nur das Grundstück, aber nicht die Immobilie eingetragen. Dies ist häufig, besonders in Gegenden wie Benissa, Teulada, Denia, Costa Brava, Andalusien, da dort Bauträger in den achtziger Jahren gebaut haben, ohne eine Neubauerklärung zu erstellen.

Dies konnte verschiedenste Gründe gehabt haben, wie Bauvolumenüberschreitung, Ersparnis der Bausteuer für den fertiggestellten Bau, fehlende juristische Betreuung des Bauprojekts, etc.

Bevor Sie den Immobilienverkauf planen, ist in jedem Fall das Grundbuch zu berichtigen und die Immobilie einzutragen. Das Verfahren ist komplex und bedarf einer Vermessung durch einen Architekten, einer notariellen Neubauerklärung und der steuerlichen Abwicklung

Nutzen Sie unser Komplettservicepaket Grundbuchregulierung aus einer Hand durch unsere Kanzlei.

    • Architektengutachten
    • Neubauerklärung
    • Steuerliche Abwicklung der Dokumentensteuer auf die Baukosten zwischen 1-1,5% AJD

Wir benötigen von Ihnen:

  • Baugenehmigung
  • Baubeschreibung
  • Bescheinigung eines Architekten über das Datum der Baufertigstellung. Sollte eine Baurechtsverletzung vorgelegen haben, dann verjährt diese nach 4 Jahren (Madrid, Andalusien), 6 Jahren (Katalonien).Nach Verjährung kann die Neubauerklärung durch die Gemeinde nicht verhindert werden.

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Wir überprüfen für Sie die Eintragung der Immobilie/Grundstückes im Grundbuch und schicken Ihnen die Auswertung innerhalb 48 Stunden per Email zu. Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.

Neben dem Grundbuchauszug besorgen wir selbstverständlich auch den Handelsregisterauszug einer spanischen Gesellschaft mit deutschen Erläuterungen. Honorar: 60,00 EUR zzgl. MwSt.

Wortgenaue Übersetzung nach Kostenvoranschlag.

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