Spanien: 0034-922 788 881 // Deutschland: 0049-7542 937 982 info@legalium.com

Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien

Madrid - Mallorca - Teneriffa - Gran Canaria - Fuerteventura - Berlin - Hannover - Tettnang

Vertrauen - Wirksamkeit - Transparenz

Servicepaket „Immobilienverkauf“

 

  1. Vertragsvorbereitung privatschriftlich oder notariell für Ihren Immobilienverkauf in Spanien
  2. Einholung der notwendigen originalen Bescheinigungen – Strom, Wasser, Grundsteuer, Abfallrechnungen
  3. Einholung der Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Schulden auf der Immobilie bestehen
  4. Einholung der steuerlichen Auskunft auf die Steuerlast in der gemeindlichen Wertzuwachssteuer zu Lasten des Verkäufers und Einzahlung derselben, nach dem Verkauf der Immobilie
  5. Gewinnsteuererklärung für Nichtssteuerresidenten in Spanien und ggf. Rückforderung des 3%igen Rückbehalts, soweit kein Gewinn beim Immobilienverkauf in Spanien entstand
  6. Vollvertretung beim Notar in Spanien. Wir verkaufen Ihre Immobilie in Spanien, ohne dass Sie beim Notar anwesend sein müssen.Nach Erhalt des Geldbetrages, überweisen wir Ihnen denselben auf Ihr deutsches Bankkonto.

 

Immobilienverkauf in Spanien – Honorar

Standard Mindesthonorar: 2.000 EUR zzgl 7% IGIC / Mwst

 

Optionen zur Erweiterung des Servipaket „Immobilienverkauf“, die gesondert abgerechnet werden, soweit Sie diesen Service wünschen

  • Erbschaftsabwicklung in Spanien vor dem Verkauf der Immobilie, als notwendige Verkaufsvoraussetzung
  • Hypothekenlöschung und andere Lastenlöschungen auf der zu verkaufenden Immobilie in Spanien
  • Treuhänderische Verwahrung von Anzahlungen – Standardgebühr: 100 EUR bei Beträgen bis 100.000 EUR
  • Käufersuche für den Immobilienverkauf – hier haben wir eine attraktive Honorarvereinbarung von 5% vom Verkaufspreis, und nur, wenn der Käufer von unserer Kanzlei vermittelt wird, ohne dass Sie selbst gebunden sind, nicht selbst einen Käufer anderweitig zu erlangen
  • Einholung des Energiepasses (obligatorisch) durch unseren spanischen Hausarchitekten Energiebescheinigung Spanien
  • Bescheinigung – Gebäude TÜV (Certificado de inspección técnica
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten zur adäquaten Verkehrswert und Verkaufspreisbemessung Ihrer spanischen Immobilie
  • Einholung der obligatorischen Bewohnbarkeitsbescheinigung für den Immobilienverkauf in Katalonien, Barcelona.

 


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

> Servicepaket Immobilienverkauf;1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne 5,00 von 5 Punkten basieren auf 1 abgegebenen Stimmen.

Loading...


R

Kontakt Deutschland

0049 7542 937 982

R

Kontakt Spanien

0034 922 788 881

R

Kontakt Fax

0034 922 789 358

R

Kontakt Email

info@legalium.com

Lesen Sie hier -> die Datenschutzerklärung