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Immobilienkauf in Spanien – Geldschenkung

 

Beispiel aus der Praxis

Der Sohn (< 21 Jahre) lebt in Spanien und der Vater möchte ihm 200.000,00 EUR schenken, so dass er sich eine Immobilie kaufen kann.

Lebt der Sohn in Barcelona, dann ist die Schenkungsteuer von Katalonien anzuwenden. Ohne Freibetrag muss der Sohn eine Schnekungsteuer von 10.000,00 EUR zahlen.

Lebt der Sohn auf Teneriffa oder Gran Canaria, dann ist die Schenkungsteuer der Kanarischen Inseln anzuwenden. Die Vergünstigung von 99,9% greift zu, was nahezu zur Schenkungsteuerfreiheit führt.

 

Problemfall

Ein Ehegatte hat 400.000,00 EUR und möchte zusammen mit seiner Ehegattin eine Immobilie in Sitges erwerben. Ehegatte und Ehegattin haben ein Bankkonto bei einer spanischen Bank in Sitges.

Der Ehegatte überweist aus Deutschland 400.000,00 EUR auf das gemeinsame spanische Konto.

 

Hinweis

Bislang hat die spanische Finanzbehörde darin eine Schenkung gesehen und die Ehegattin hätte 10.000,00 EUR Schenkungsteuer zahlen müssen.

 

Tipp

Wir betreuen Sie im spanischen Steuerecht, mit den Besonderheiten in Katalonien, bevor Sie solch einen Fehler behegen, der vermieden werden kann.

Zudem ist mit der aktuellen Rechtsprechung DGT 4734/16 eine Verteidigung gegen den Schenkungsteuerbescheid aus Katalonien möglich, da die Rechtsprechung für eine Schenkung einen Verfügungsakt erlangt: Schenkungsannahme durch die Ehegattin (Verteidigungsansatz).

 

Wichtig

Wenn das geschenkte Geld später zum Immobilienkauf in Sitges benutzt wird und die Ehegattin zu 50% mit im Grundbuch eingetragen wird, dann ist die Schenkung vollzogen und manifestiert. Dies ist ein kostspieliger Fehler.

Nutzen Sie unsere Kompetenz im Steuerrecht bei Immobilienerwerb, Erbschaft oder Schenkung und der Vollabwicklung in Spanien.

 

 


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