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Immobilienerwerb in Spanien – Problemfälle

 

A ) Täuschung

Eine strafrechtliche Täuschung, die zu einer ungewollten Vermögensverfügung mit einem Vermögensschaden fürt, wird als Betrug bezeichnet.

Neben dem strafrechtlichen Betrugsvorwurf, gibt es auch im Zivilrecht die Täuschung, die zu einer Vertragshaftung führen kann.

 

Beispiele aus der Praxis

  1. Verkäufer verkauft ein Haus auf Fuerteventura am Strand und weiss, dass bereits eine Abrissverfügung durch die Küstenbehörde besteht.
  2. Verkäufer verkauft eine Finca in Meereslage und verschweigt wissentlich, dass für eine Küstenpromenade die Finca bereits enteignet ist.

Die Beweislast für diesen Täuschungsvorsatz hat der Immobilienkäufer als Kläger auf Schadensersatz. Meist wird auch die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages eingeklagt.

Da Vorsatz nur ein Gedanke ist, ist nachzuweisen, dass der Verkäufer Kenntnis von der Enteignung hatte und dieser Wissenssprung und das Verschweigen des Wissens, letztlich den Immobilienkauf ermöglichte. Mit anderen Worten, der Käufer der spanischen Immobilie Abstand genommen hätte, wenn er die Enteignung von dem Verkäufer erläutert bekommen hätte.

 

Tipp

Nutzen Sie unser Immobilienservicekaufpaket als Immobilienkäufer, denn der Wissensvorsprung des Immobilienverkäufers und das Verschweigen von Rechts- oder Sachmängel befreit keinesfalls den Immobilienkäufer von der Pflicht, selbst professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, so dass eine gründliche rechtliche Lastenfreiheitsprüfung und steuerliche Unbedenklichkeit in Bezug auf die spanische Immobilie festgestellt werden kann.

 

 


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