Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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Abtretung von Kaufrechten aus einem Immobilienkauf in Spanien
In der Praxis häufig ist der Fall, dass Sie eine neue Immobilie kaufen, und zwar auf Plan, sprich sie ist noch nicht fertig gebaut und dann verkaufen Sie an einen Dritten.
D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Spanien und Deutschland zugelassen und sein Team, beraten und begleiten Ihren Immobilienkauf in Spanien, insbesondere auf Teneriffa, wo zur Zeit in Immobilienprojekte Abama, Tejita und bald auch in Abades investiert werden kann.
Beispiel aus der Sicht des Immobilienkäufers
Sie sind auf der Suche nach einer neuen Immobilie auf Teneriffa.
Ein Makler bietet Ihnen an, dass Sie von dem Bauträger direkt erwerben können.
Der Bauträger teilt mit, dass er alle Wohnungen aus der Bauphase schon verkauft hat, aber möglicherweise möchte ein Käufer sein Anrecht auf Erwerb des Immobilieeigentums verkaufen. Sie kaufen dieses Kaufrecht an der Immobilie im Bau auf Teneriffa.
Dieser Kauf wird als Abtretung des Kaufrechts bezeichnet und birgt Risiken in sich.
Tipp
Bevor eine Abtretung des Kaufrechts rechtlich geprüft wird, muss zunächst der Ausgangsvertrag geprüft werden, den der Verkäufer und der Bauträger geschlossen haben.
Es findet sich oft, dass der Bauträger den Verkauf vor Fertigstellung der Immobilie untersagt, um Spekulationen zu vermeiden.
Sollte der Kaufvertrag mit dem Bauträger die Abtretung des Kaufrechts an Dritte zulassen, hat der Käufer 3 Verträge abzuschliessen.
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Kaufvertrag des Rechtes
Wichtig
Oftmals übersehen und deshalb eine Steuerfalle, dass nach Art.17 LITP (spanisches Gesetz zur Grunderwerbssteuer) bei der Abtretung eines Rechtes die Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.
Diese ist regional verschieden und in Teneriffa beträgt diese 5,5%, welche 1% niedriger ist, als die Grunderwerbssteuer beim Immobilienkauf.
Die Besteuerungsgrundlage ist der Zeitwert der Immobilie (entsprechend Bauzustand), aber mindestens die geleistete Anzahlung des Abtretenden, der damals den Vertrag mit dem Bauträger als Immobilienkäufer schloss.
Der Kaufvertrag des Rechtes zum Kauf durch einen Dritten muss vertraglich von dem Bauträger akzeptiert werden.
Der Käufer des Rechtes erhält einen neuen
Kaufvertrag
oder
Vorkaufvertrag
oder
Kaufoptionvom Bauträger, indem die Zahlungsformalitäten, Fertigstellung und Bezugsdatum, obligatorische Bauversicherungen, Insolvenzschutz für den Immobilienkäufer u.a. genannt sind.
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Notarieller Kaufvertrag
Diese wird durch unsere Rechts- und Steuerkanzlei Legalium und RA D.Luickhardt vorbereitet, da es der wichtigste Vertrag ist, und schliesslich zum Eigentumserwerb der Immobilie auf Teneriffa führt.
Neben der komplexen vertraglichen Situation ist auch steuerlich dringendst die Begleitung zu empfehlen
Besonders bei einem Immobilienkauf durch Abtretung Rechter Dritter gilt, dass einmal die Grunderwerbssteuer auf die Abtretung des Kaufrechts anfällt und zudem die Umsatzsteuer, in Höhe von 7% IGIC auf Teneriffa und die Dokumentensteuer von 1%.
Service
Wir bieten Ihnen die komplette Begleitung und Abwicklung des Immobilienkaufes auf Teneriffa, so dass Sie mit Rechtssicherheit Ihre Immobilie erwerben.
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