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Immobilienkauf Spanien – Baubescheinigung Energieverbrauch
Ab dem 01.06.2013 ist es auch in Spanien Pflicht, bei einem Immobilienverkauf in Spanien, bei einer Vermietung über länger als 4 Monate oder beim Bau einer Immobilie eine Energiebescheinigung für das Gebäude vorzulegen.
A steht für die höchste Energieeffizienz.
Aktuell 01.07.2021
Bussgeld bei fehlender Publizierung eines Energiezertifikates – touristische Vermietung
Aktuell 01.06.2021
Gemäss dem Beschluss vom 01.06.2021 (königliches Dekret 390/2021) haben die Energiezertifikate mit der Effizienz G eine Gültigkeit von 5 Jahren ab der Ausstellung der Bescheinigung.
Der Immobilienmarkt wird sich auch preislich nach dieser Energiebescheinigung ausrichten, dies gilt insbesondere für die nördlichen Regionen Spaniens, wie Katalonien, (Costa Brava) und die Balearen (Mallorca, Ibiza), aber auch in den südlichen Regionen, (Andalusien, Malaga, Cadiz, und den Kanarischen Inseln, Teneriffa, Gran Canaria) spielt insbesondere die Isolierung vor Wärme und damit geringerer Stromverbrauch für die Klimaanlagen eine Rolle.
Nutzen Sie unser Immobilienservicekaufpaket, in dem wir Ihnen auch die Energiebescheinigung für den Immobilienverkauf in Spanien besorgen.
Servicepaket Immobilienkauf Spanien
Die IDAE fördert die Fortbildung für Architekten, so dass die Bescheinigungen zur Energieeffizienz auch erstellt werden können, und nicht nur wie in dem königlichen Dekret aus dem Jahre 2007 eine freiwillige Option sein werden.
Zu beachten bleibt die gesetzliche Zuständigkeit der autonomen Regionen in Spanien, die die Umsetzung der Energiebescheinigung und der gesetzlichen Verpflichtung des certificado de eficiencia energetica de edificios jetzt den europäischen Vorschriften aus der Richtlinie 2002/91/EU anpassen müssen.
Falls der Energiepass nicht vorhanden ist, kann dies eine Strafe zwischen 300 und 6.000 EUR bedeuten.
Auf den Kanarischen Inseln wird das Dokument persönlich oder digital beim Industrieministerium vorgelegt und ist 10 Jahre gültig. Die Einhaltung der Vorschrift wird durch regelmässige Inspektionen kontrolliert.
Auch der Käufer oder Vermieter können ein Fehlen des Energiepasses anzeigen.
Service:
Wir arbeiten mit Architekten zusammen und sind Ihnen gerne bei der Besorgung einer Energiebescheinigung für Ihre Immobilie in Spanien behilflich. Unsere Kooperationspartnerin, Frau I. Gil (Universidad Politécnica de Madrid, Master, ETSAM), ist auf Neubauten mit niedrigem Energiekonsum (Passivhäuser) und modernster Klimatechnik, Sanierungen und Legalisierungen von Bauten spezialisiert.
Vertragsauflösung bei fehlendem Energiepass der verkauften Immobilie
Seit 01.06.2009 ist der Energiepass obligatorisch, aber oftmals haben die Verkäufer der spanischen Immobilie den Energiepass nicht ausstellen lassen, obwohl dieser durchschnittlich nicht mehr als 300 EUR kostet und in unserer Kanzlei innerhalb von 14 Tagen erhältlich ist.
Fallbeispiel:
Der Käufer der spanischen Immobilie zahlt von dem Kaufpreis der Immobilie 10.000 EUR an und es wird die Restzahlung von 190.000 EUR beim Notartermin zu zahlen sein.
Doch beim Notartermin erscheint der Verkäufer ohne den Energiepass. Der Käufer der spanischen Immobilie verweigert die Zahlung des Kaufpreises ohne Vorlage des Energiepasses.
Rechtliche Belehrung:
Der Käufer kann den spanischen Kaufvertrag zum Immobilienerwerb nicht auflösen, nur weil der Energiepass nicht übergeben wurde, aber der Immobilienkäufer kann die Restkaufpreiszahlung verweigern, bis der Energiepass vorliegt.
Desweiteren kann er eine Anzeige gegen den Verkäufer bei der zuständigen spanischen Behörde vornehmen, da seit dem 01.06.2013 ein Verkauf einer spanischen Immobilie ohne Energiepass rechtswidrig ist und Bussgelder bis 6.000 EUR verhängt werden können.
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