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Immobilienkauf mit Hypothek – Hypothekenlöschung
In der Praxis ist es häufig, dass vor dem notariellen Kaufvertrag beim Immobilienkauf in Spanien ein privater Vorvertrag abgeschlossen wird.
Gemeinhin wird der private Vorvertrag als contrato de arras oder auch Vorkaufvertrag, oder Optionskaufvertrag bezeichnet.
Was passiert, wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist und die Hypothek nicht rechtzeitig vom Verkäufer gelöscht wird?
Die aktuelle Rechtsprechung gibt dem Käufer kein Rücktrittsrecht vom Vorvertrag beim Immobilienkauf!
Auch die sogenannte Straf Arras Klausel, dass der Verkäufer die doppelte Anzahlung zurückzahlen muss, kann nicht gerichtlich gefordert werden.
Dem Käufer bleibt aber das Recht beim notariellen Kauftermin der Immobilie, die Unterschrift zu verweigern und dem Verkäufer eine Nachfrist zu setzen.
Diese Nachfristsetzung muss durch einen Anwalt unserer Kanzlei aufgesetzt sein, da bei Nichterfüllung von seiten des Verkäufers, mit diesem Schreiben der Nachfristsetzung die Klage auf Schadensersatz eingereicht werden kann.
Beachten Sie, dass es auch Hypothekeneintragungen im spanischen Grundbuch gibt, die schon längstens getilgt sind. Sollte dies der Fall sein, dann kann der Immobilienkauf in Spanien stattfinden, es ist lediglich von der Bank die ökonomische Löschungsbescheinigung im Original zu verlangen (certificado de liquidación economica) und bei Vorliegen der Verjährung kann die Hypothek ohne der Anwesenheit der Bank gelöscht werden.
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