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Spanisches Küstengesetz

 

Beim Immobilienkauf in Spanien beraten wir Sie und begleiten Ihren Immobilienkauf zu Ihrer Rechtssicherheit.

Das spanische Küstengesetz stellt eine oftmals ungesehene Problematik und rechtliches Risiko für einen Immobilienkauf an der spanischen Küste dar.

Das sogenannte Dominio publico maritimo terrestre estatal (Staatseigentum am Küstenstreifen) ist vorrangig dem Privateigentum.

 

Wichtig:

Sollte die spanische Immobilie in 500 Meter Entfernung zur Wasserlinie (ribera de mar) stehen, ist auf jedenfall unsere Anwaltskanzlei zu beauftragen, um die rechtlichen Gegebenheiten zu prüfen.

100 m zum Küstenstreifen: gehören zum Schutzgebiet

100-200 m Küstenstreifen: gehören zum erweiterbaren Schutzgebiet

In diesem 200 m Küstenstreifen ist jede Wohnbebauung untersagt.

Da in früheren Zeiten die Immobilien in Spanien ohne weitere Kontrolle nahemöglichst an das Meer gebaut und sogar in das Grundbuch eingetragen wurden, reicht die Grundbuchprüfung alleine nicht aus.

Heutzutage kann eine Immobilie, die auch nur an den Küstenschutzstreifen grenzt, nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn von der zuständigen spanischen Staatsbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.

Die Abgrenzung des Küstenstreifens (deslinde) als Staatseigentum wird von dem staatlichen Umweltministerium unter Anhörung der Gemeinden, Grundbuchämtern und Betroffenen verfügt.

 

Wichtig:

Sollten Sie als Privateigentümer eines Grundstückes oder gar Immobilien betroffen sein, sollten Sie sich an eine unserer Rechtsanwaltskanzleien in Spanien wenden, um die entsprechende Schutzklage einzureichen. Bitte reagieren Sie schnell, da Fristen laufen.

 

Empfehlung:

Sollten Sie in Küstengegend ein Grundstück kaufen, prüfen Sie, ob das Grundstück als Baugebiet ausgewiesen ist.

Auch hier gibt es Unterschiede, Teilbebauungspläne im Aussenbereich (plan parcial) können mit dem Küstengesetz kollidieren, und deshalb unwirksam sein.

 

Abriss

Immobilien, die im Schutzgebiet liegen, können abgerissen werden.Gefährdet sind vor allem Immobilien, die vor Wirksamwerden des Küstengesetzes im Jahre 1988 gebaut wurden.

 

Tipp:

Um einen Abriss einer Immobilie zu verhindern, gibt es zahlreiche Rechtsmittel, und zuletzt der Rechtsstreit um die Höhe der Entschädigung.

 

Wichtig:

Sobald Sie eine Verfügung erhalten, sollten Sie sich schnellstmöglich an eine unserer Anwaltskanzleien in Madrid, Teneriffa oder Gran Canaria wenden, so dass die Fristen nicht verloren gehen, und die Verfügung bestandskräftig wird.

 

Besonderheiten Katalonien – Aktuell 2020:

Im spanischen Küstengesetz wurden zum 03.08.2020 Neuheiten für Katalonien verabschiedet. Insbesondere ist hervorzuheben, dass Reparaturarbeiten, Renovierungen auch in der Küstenzone erlaubt sind, ohne vorherige Genehmigung, sondern nur mit einer Anzeige des Beginns der Bauarbeiten bei der Behörde – die sogenannte declaración responsable.

Dies gilt nur, wenn keine Bauvolumen oder Fláchenerweiterungen der überbauten Fläche vorgenommen werden

L Cataluña 8/2020 art. 19 a 24. DOGC 3-8-2020

 

Besonderheiten Mallorca, (Balearische Inseln):

Auf Mallorca und den anderen Balearen entscheidet die mallorquinische autonome Behörde über die Sondernutzungserlaubnis des Schutzküstenstreifens, insbesondere auch dann, wenn ein Teil dieses Küstenstreifens als Baugebiet von der Gemeinde einst ausgewiesen wurde.

Im allgemeinen ist das Küstengesetz Ernst zu nehmen, da es dem Privateigentum vorrangige Regelungen erlaubt, welche bis zur Enteignung und Abriss führen können.

Auf der anderen Seite bietet die Gesetzgebung alternative Ausweichlösungen, die der Behörde erlauben, möglichst den schwersten Eingriff in das Privateigentum zu vermeiden.

 


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