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Immobilienkauf in Spanien und Schuldenfreiheit
Beim Immobilienkauf in Spanien sollten Sie mit unserem günstigen Immobilienservicekaufpaket die gesamte Abwicklung in Steuer und Recht unserer Kanzlei als Experten im spanischen Immobilienrecht und Steuerrecht überlassen.
Bei jedem Immobilienkauf muss in Spanien eine Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft vorgelegt werden, dass der Verkäufer die Beiträge zur Eigentümergemeinschaft stets bezahlt hat und auf dem Laufenden mit den aktuellen Zahlungen ist..
Haftung für Altschulden
Haftet der Immobilienverkäufer in Spanien weiterhin für die Schulden der Eigentümergemeinschaft für die Zeit, in der er Eigentümer war, auch nach dem Verkauf der spanischen Immobilie?
Die aktuelle Rechtsprechung bejaht die Forthaftung des Immobilienverkäufers, selbst wenn verdeckte Schulden in der Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft nicht genannt waren.
Tipp für den Immobilienkäufer in Spanien
Der Immobilienkäufer darf keinesfalls auf die Schuldenbescheinigung der Eigentümergemeinschaft als Inhalt der notariellen Kaufurkunde verzichten.
Der Verzicht auf diese Bescheinigung kann schwerwiegende Folgen haben, da obgleich die Schuld nicht im Grundbuch eingetragen ist, der Immobilienkäufer für die Schuld des Verkäufers, in den letzten 4 Jahren, mit der spanischen Immobilie haftet. Die Pflicht zur Zahlung der Eigentümerumlage ergibt sich aus dem Wohnungeigentumsgesetz, Art.9.1.f LPH
Tipp:
Die Bescheinigung muss im Original vorliegen und vom Präsidenten unterschrieben sein. Die Bescheinigung des Verwalters reicht nicht aus. Zudem darf die Bescheinigung nicht älter als 7 Tage sein. Ausnahmen gibt es, wenn der Berufsverwalter auch die Funktion des Sekretärs ausübt, aber auch dann muss der Präsident unterschreiben. Gemäss Art.13.5. LPH kann der Berufsverwalter die Funktion von Präsident und Sekretär ausüben, und nur dann, kann dieser die Schuldbescheinigung ausstellen.
Wer haftet für die fehlerhafte Schuldenbescheinigung der WEG?
Wenn eine Schuldenbescheinigung nach Art.9 LPH bestätigt, dass keine Schulden bestehen, dann haftet der Immobilienverkäufer weiterhin für die verdeckten Schulden und zudem haftet der Aussteller, in der Regel der Präsident der Wohnungseigentümergemeinschaft, gesamtschuldnerisch gegenüber dem Immobilienkäufer mit.
Eintreibung der Schulden
Kann die Eigentümergemeinschaft weiterhin gegen den Immobilienverkäufer die bestehende Schuld eintreiben, obgleich die Immobilie verkauft wurde und der Immobilienkäufer sich zur Schuldübernahme verpflichtet hat?
Der Immobilienverkäufer bleibt weiterhin in der Haftung gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft, es sei denn, die Wohnungseigentümergemeinschaft hat dem Schuldnerwechsel zugestimmt. Dann haftet nur noch der Immobilienkäufer, und zwar auch für Schulden vor dem Immobilienkauf.
Welche Haftung bei der Eigentümergemeinschaft hat der Immobilienkäufer?
Der Immobilienkäufer haftet für die Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft für das Erwerbsjahr und die vorhergehenden 3 Jahre, und zwar wird dies als dingliche Last ausgestaltet, sprich die Immobilie haftet.
Sonderumlagen (derramas)
Ein häufiger Streitfall ist, dass Sonderumlagen (derramas) nicht in der Bescheinigung genannt werden, deshalb ist hier explizit nachzufragen und das Eigentümerprotokoll der letzten Versammlung der Eigentümer zur Prüfung einzuholen. Normalerweise können die Sonderumlagen von dem Eigentümer verlangt werden, der bei Fälligkeit Eigentümer der spanischen Immobilie ist.
Tipp
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