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Immobilienverkauf Spanien – Gebäude TÜV
Nach dem Energiepass wird jetzt von den Gemeinden ein sogenannter Gebäude TÜV verlangt, insbesondere wenn es sich um ältere Gebäude handelt. Es wird der bauliche Zustand und Erhaltungszustand geprüft, so dass ein Zusammenbruch ausgeschlossen werden kann.
Verpflichteter: Immobilieneigentümer
Ausnahme: Bei Stockwerkeigentum muss das gesamte Gebäude diese Bescheinigung einholen.
Besonderheiten Gebäude TÜV – Katalonien
Beachten Sie, dass in Katalonien die Mehrfamilienhäuser diese Bescheinigung benötigen, wenn dort Wohnungen verkauft werden.
Es gilt hier das königliche Dekret 67/2015 und der Gebäude TÜV wird als ITE bezeichnet.
Es gibt eine Bescheinigung, die die Ordnungsgemässheit bestätigt. Diese Bescheinigung wird als Certificado de Aptitud bezeichnet.
Ein mangelfreies Gebäude muss alle 10 Jahre die Bescheinigung erneuern lassen.
Es gilt nur fueür Mehrfamilienhäuser, aber nicht für freistehende Einfamilienhäuser.
Beachten Sie, dass beim Immobilienverkauf die ITE Bescheinigung vom Verkäufer vorgelegt wird.
Unser Angebot
Unsere Kanzlei bietet den Service durch unseren Hausarchitekten in ganz Spanien an, so dass Sie alle Dokumente für den Immobilienverkauf in Spanien vorlegen können.
- Gebäude TÜV und die sogeannte CIT Bescheinigung
- Energiepass – certificacion energetica – Energiebescheinigung – weiterlesen
- Bewohnbarkeitsbescheinigung – cedula de habitalidad
Auch wenn Sie als Eigenümer einer spanischen Immobilie nicht an einen Immobilienverkauf denken, dann müssen Sie ebenso den Gebäude TÜV durchführen, ansonsten kann die Gemeinde Bussgelder verhängen. Die Bescheinigung ist 10 Jahre gültig. Die spanischen Gemeinden mit mehr als 25.000 Einwohnern haben verschiedenste lokale Regelungen, die seit dem Jahre 1999 nicht verfolgt wurden, aber in Kraft sind.
Aufgrund verschiedenster Zeitungsberichte, werden die Gemeinden jetzt die einzelnen Immobilieneigentümer von Immobilien, die in der Regel vor mehr als 50 Jahren gebaut wurden, auffordern, bei diesen Gebäuden TÜV durch einen Architekten durchführen zu lassen.
Diese 50 Jahre Regelung ist durch ein königliches Dekret geregelt, wobei Gemeinden wie La Laguna die Schwelle auf 25 Jahre heruntergesetzt haben.
Beispiele aus der Praxis
Stadt La Laguna auf Teneriffa.
Die Gemeinde hat die Norm im Jahre 2000 in Kraft gesetzt. Der Immobilieneigentümer hätte spätestens vor dem 01.01.2013 freiwillig die sogenannte Gebäude TÜV Bescheinigung (CIT: Certificado de inspeccion tecnica) vorlegen müssen, wenn
- das Gebäude nicht horizontal geteilt ist
- älter als 25 Jahre alt ist
- nicht als besonderes Kulturgut gelistet ist, in letzterem Falle, gelten besondere Bestimmungen
Bussgelder
Sollte der Immobilieneigentümmer nach Aufforderung von der Gemeinde nicht innerhalb von einem Monat die Bescheinigung erstellen lassen, kann ein Bussgeld je nach Schwere des Vergehens von 60 bis 3.000 EUR verhängt werden. Stadt Santz Cruz de Tenerife (Hauptstadt Teneriffa):
Hier wurde eine Frist bis zum 20.6.2015 gesetzt und bis dahin sollen alle Immobilieneigentümer von Immobilien, die vor dem Jahre 1952 und in den Jahren 1962 und 1963 errichtet wurden, die Gebäude TÜV Bescheinigung vorlegen, ansonsten kann je nach Quadratmeterzahl ein Bussgeld bis zu 9.600 EUR verhängt werden.
Die errichteten Gebäude in den Jahren 1953, 1958 und 1964 sollen bis zum 31.12.2015 die TÜV Bescheinigung vorlegen.
Auf der Insel Teneriffa haben folgende Gemeinden eigene Regelungen: Arona (Los Cristianos), Granadilla de Abona, Adeje (Teneriffa Süd), Candelaria, La Orotava, Los Realejos, Puerto de la Cruz (Teneriffa Nord).
Las Palmas de Gran Canaria: Die Hauptstadt von Gran Canaria hat den Gebäude TÜV für Immobilien mit einem Errichtungsdatum älter als 30 Jahre eingeführt.
Katalonien, Costa Brava, Barcelona
In Katalonien wurde schon in den letzten Jahren die Gebäude TÜV Bescheinigung verlangt und ein Immobilienverkauf in Katalonien war nicht möglich, ohne dass die 15 Jahre gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad) vorgelegt wurde.
Der Gebäude TÜV wurde in Katalonien durch das Dekret 187 im Jahre 2010 geregelt. In Katalonien gilt es ausschliesslich für Wohnimmobilien
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