Legalium - Rechtsanwälte und Steuerberater Spanien
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NIE Nummer Spanien (Número de Identidad de Extranjero)
Unser Angebot:
NIE NUMMER in 7 Tagen für 100,00 EUR für zukünftige Mandanten.
Weitere Informationen unter Tel: 0034 922 78 88 81
Nichtspanier, die in Spanien Rechtsgeschäfte ausführen möchten, benötigen eine sogenannte NIE Nummer.
Die NIE Nummer wird für den Inhaber zur Steuernummer, wenn dieselbe beim spanischen Finanzamt angemeldet wird.
Wir besorgen für Sie die NIE NUMMER in Spanien und vertreten Sie vor der Steuerbehörde.
Wozu benötigen Sie die NIE Nummer im Besonderen:
- Erbschaftssteuererklärung in Spanien
- Immobilienkauf in Spanien
- Eröffnung eines Bankkontos in Spanien, wenngleich hier manche Banken sich auch mit der Personalausweisnummer zufrieden geben, soweit es sich um ein Nichtresidentenkonto handelt.
- Firmengründung in Spanien: jeder Gesellschafter einer spanischen Kapitalgesellschaft als auch die Geschäftsführer benötigen eine Steuernummer.
Certicifación de residencia – „Residencia“
Es ist wichtig, die NIE Nummer nicht mit der „Residencia“ zu verwechseln.
Das Zertifkat wird beantragt, falls Sie Ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben – als Selbsständiger oder als Angestellter in Spanien arbeiten oder bsp. als Rentner Ihren Lebensabend in Spanien verbringen.
Das Zertifikat kann zusammen mit dem Antrag auf die NIE Nummer gestellt werden, wenn auch der Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt wird. Wer offiziell Resident wird, ist in der Regel auch mit seinem weltweiten Einkommen in Spanien steuerpflichtig – die Folgen für Einkommen, Rente oder im Erbfall sollten mit unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern geklärt werden.
Nach Vorlage des Residentenzertifikats werden Rabatte auf bsp. Flüge zwischen dem spanischen Festland und den Balearen oder Kanarischen Inseln gewährt.
Mit dem neuen Gesetzt, Nr. 14/2013 sollen nun Investitionen für nicht EU-Bürger in Spanien attraktiv gemacht werden.
Die Investition in eine spanische Immobilie oder die Gündung einer Firma in Spanien ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen die Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für nicht europäische Staatsbürger zu beantragen.
AKTUELL: NIE – Ausländer Indentifikationsnummer
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