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Kaufvertrag – Rückabwicklung, Schadensersatzansprüche

 

Auf dieser Seite geben wir Ihnen fortlaufend Tipps zur Vertragsgestaltung beim Kauf einer spanischen Immobilie.

Die spanische Immobilienkrise hat viele Bauträger in Bedrängnis gebracht.

Die Käufer der spanischen Immobilien, sei es Ferienwohnungen als auch Wohnhäuser, können die Immobillien nicht beziehen, weil sie nicht fertiggestellt wurden.

In vielen Fällen wurden die spanischen Immobilien auf Plan verkauft, Anzahlungen wurden geleistet und das Bauvorhaben wurde nicht einmal begonnen.

Folgende rechtliche Tipps:

  1. Sobald die Baufristen überschritten sind, reklamieren Sie unverzüglich die Nichterfüllung des Immobilienvorkaufvertrages oder des spanischen Immobilienkaufvertrages, sei es das er in privatschriftlicher oder in notarieller Form abgeschlossen wurde.Fordern Sie sofort den Anzahlungsbetrag mit Zinsen zurück und behalten sich alle Rechte vor.
  2. Sollte auf die aussgerichtliche Mahnung keine positive Antwort erfolgen, sollten Sie unsere deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei unverzüglich konsultieren.
  3. Die schnelle Reaktion und Anmahnung Ihrer Rechts- und Geldansprüche ist wichtig, so dass Sie vor einer möglichen Insolvenz des Bauträgers Ihre Rechte durchsetzen können.
  4. Sollte bereits die Insolvenz eingetreten sein, ist zu prüfen, ob Sie Absonderungsansprüche aus dinglichen Rechtsansprüchen besitzen oder möglicherweise Bürgen zur Verantwortung gezogen werden können.

Das spanische Zivilrecht hält die Anspruchsgrundlagen bereit, um nichterfüllte Immobilienkaufverträge rückzuabwickeln und sogar Schadensersatz vor spanischen Gerichten geltend zu machen.

Daneben sollte beachtet werden, dass Rechtsansprüche wie Schadenersatz im spanischen Recht auch im Strafverfahren durchgesetzt werden können, wenn Tatbestände wie Untreue und Betrug von Direktoren der Bauträgerfirmen begangen wurden.

Es kann auch eine Durchgriffshaftung bei Bauträgergruppen greifen, um so noch die solventen und verantwortlichen Personen zur Verantwortung ziehen zu können.

Letztlich sei darauf hingewiesen, dass die spanischen Immobilienkaufverträge und Bauvorverträge erst einer Kontrolle durch unsere Rechtsanwälte unterzogen werden sollen, bevor sie unterschrieben werden.

Besonders wichtig ist es, dass stets Baufristen genaustens festgelegt werden und Sicherheiten für Ihre Anzahlung geleistet werden.

Wir beraten Sie und vertreten Sie vor deutsch-spanischen Gerichten, um Ihre Rechte durchzusetzen.

 


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