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Spanisches Immobilienrecht – Steuerrecht

 

 

Spanisches Immobilienrecht und spanisches Steuerrecht sind sehr eng verknüepft und stets zu beachten.

 

Gerichtsurteil vom 28.11.2018

 

Mit dem Urteil von der DGT 28.11.2018 wird der Zusammenhang zwischen Schadensersatz und Steuerpflichten aufgezeigt.

Sie sind Miteigentümer in einem spanischen Mehrfamilienhaus auf Mallorca, welches einen Baumangel hat.

Die WEG Gemeinschaft verklagt den Bauträger mit Hilfe von Legalium (RA D.Luickhardt) und gewinnt den Prozess in allen Instanzen, Die Versicherung muss Schadensersatz leisten.
Der Schadensersatz ist höher als die tatsächlichen Reparaturkosten und die Wohnungseigentumsgemeinschaft beschliesst den Restbetrag
a. an die Miteigentümer gemäss der Quote auszuzahlen

b. als Rücklage zurückzustellen, für zukünftige Reparaturen

 

 

Schadensersatz Restbetrag ausgezahlt – Besteuerung gemäss spanischem Steuerrecht

 

Nach dem aktuellen Urteil der Finanzgerichtsbarkeit müssen die Miteigentümer die Erträge der Wohnungseigentumsgemeinschaft nach Art.8 LIRPF gemäss der jeweiligen Miteigentumsquote versteuern, wenn der Schadensersatz höher ist, als die Reparaturkosten.

Hinweis:

 

Für Nichtsteuerresidenten gilt, dass die Wohnungseigentumsgemeinschaft, vertreten durch den Präsidenten, 19% Steuerrückbehalt an die spanische Finanzbehörde abführen muss, bevor nach die Gelder ausbezahlt werden.

Werden die Gelder nicht ausbezahlt, müsste trotzdem ein Steuereinbehalt einbezahlt und sollte in den folgenden Jahren doch noch eine weitere Reparatur notwendig werden, dann kann der Steuerzahlbetrag zurückgefordert werden.

Beachten Sie die 4 jährige Verjährungsfrist für den Rückforderungsantrag.

 

Anspruch auf Schadensersatz

 

 

Entsprechend dieser Grundregel gilt dies bei jedem Schadenersatz, nicht nur aus Baumangel.
Beachten Sie, dass Sie als Immobilienkäufer einer neuen Immobilie stets 10 Jahre lang einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Versicherer des Bauträgers nach dem Art.17 LOE haben.
Die Bauversicherung gilt neben den Mangelbeseitigungsanspruch gegen das Bauunternehmer von einem Jahr und hat den Vorteil, das die Bauversicherung auch dem Immobilienkäufer einen Schadensersatzanspruch gibt, wogegen ansonsten nur der Bauherr aus Vertrag gegen die am Bau beteiligten Bauunternehmer, Architekten vorgehen könnte.

 


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