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Spanisches Immobilienrecht – Steuerrecht
Spanisches Immobilienrecht und spanisches Steuerrecht sind sehr eng verknüepft und stets zu beachten.
Gerichtsurteil vom 28.11.2018
Mit dem Urteil von der DGT 28.11.2018 wird der Zusammenhang zwischen Schadensersatz und Steuerpflichten aufgezeigt.
Sie sind Miteigentümer in einem spanischen Mehrfamilienhaus auf Mallorca, welches einen Baumangel hat.
b. als Rücklage zurückzustellen, für zukünftige Reparaturen
Schadensersatz Restbetrag ausgezahlt – Besteuerung gemäss spanischem Steuerrecht
Nach dem aktuellen Urteil der Finanzgerichtsbarkeit müssen die Miteigentümer die Erträge der Wohnungseigentumsgemeinschaft nach Art.8 LIRPF gemäss der jeweiligen Miteigentumsquote versteuern, wenn der Schadensersatz höher ist, als die Reparaturkosten.
Hinweis:
Für Nichtsteuerresidenten gilt, dass die Wohnungseigentumsgemeinschaft, vertreten durch den Präsidenten, 19% Steuerrückbehalt an die spanische Finanzbehörde abführen muss, bevor nach die Gelder ausbezahlt werden.
Werden die Gelder nicht ausbezahlt, müsste trotzdem ein Steuereinbehalt einbezahlt und sollte in den folgenden Jahren doch noch eine weitere Reparatur notwendig werden, dann kann der Steuerzahlbetrag zurückgefordert werden.
Beachten Sie die 4 jährige Verjährungsfrist für den Rückforderungsantrag.
Anspruch auf Schadensersatz
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