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Verjährung Immobilienkauf in Spanien

 
Sie haben einen Kaufanspruch durch Unterschrift eines privaten Kaufvertrages über eine Immobilie auf Mallorca mit Möbeln erworben.
 
Solange Sie den Besitz der Immobilie und der Möbel nicht erhalten haben unterliegt dieser Übereignungsanspruch der Verjährung und Sie können den Kaufvertragsanspruch auf Übereignung der Immobilie verlieren.
 
1. Übertragung der Immobilie: Verjährung in 15 Jahren aus Vertrag, und nach der Eigentumsübertragung und Grundbucheintragung in 30 Jahren,
sollte ein Dritter durch Ersitzung versuchen, das Eigentum zu erlangen.
 
Link: Immobilienerwerb durch Ersitzung
 
2. Übertragung der Möbel: Verjährung in 6 Jahren
 
Die gewöhnliche Verjährung von Vertragsansprüchen beträgt 15 Jahre.
Sollte noch ein Kaufpreisanspruch nicht vollständig bezahlt sein, dann beträgt hier die allgemeine Verjährung aber 5 Jahre und kollidiert damit mit den 15 Jahren Verjährung, die vorrangig anzuwenden wären.

 
Die Verjährung ist stets im Einzelfall zu prüfen, da auch eine Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung möglich ist.

 


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