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Zahlungsklage im spanischen Wohnungeigentumsrecht

 

Wichtig:

 

Wohnungseigentümer in Spanien sollten diesen Text aufmerksam lesen, da auch ohne Kenntnisnahme des Eigentümers ein vollstreckungsfähiger Zahlungstitel Grundlage für eine Vollstreckung in das spanische Immobilieneigentum erlassen werden kann.

Deshalb ist stets ein rechtlicher Vertreter als Zustellungsbevollmächtigter bei der Eigentümergemeinschaft zu benennen.

Wir stehen Ihnen hierzu zur Verfügung, so dass Ihre rechtlichen Interessen jederzeit gewahrt werden.

Wer in Spanien eine Eigentumswohnung besitzt oder eine Immobilie, die Teil einer sogenannten Urbanisation ist, hat in der Regel monatlich eine Umlage an den Gemeinschaftskosten und der Rücklagenbildung gemäss dem Eigentumsanteil am Gesamtkomplex zu bezahlen.

Desweiteren können durch Hauptversammlungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft Sonderzahlungen beschlossen werden.

Meistens beziehen sich die Sonderzahlungen auf einmalige Leistungen, wie Reparaturen am Gebäude, erneuter Anstrich, etc.

Der spanische Gesetzgeber hat erkannt, dass eine Vielzahl von Wohnungseigentümer nicht ihre Beiträge an die Verwaltung der Eigentumsgemeinschaft zahlen. Hierdurch kommt es zu finanziellen Engpässen.

Das im spanischen Zivilprozessrecht vorgesehene Mahnverfahren wurde im spanischen Wohnungseigentumsgesetz ergänzend geregelt, um ausstehende Forderungen gegen Immobilieneigentümer gerichtlich geltend machen zu können und gegebenenfalls zu vollstrecken, und zwar durch Zwangsversteigerung des spanischen Immobilieneigentums.

 

 

Die spanische Zahlungsklage iniitiert durch ein spezielles Mahnverfahren im Überblick:

  1. Örtliche Zuständigkeit des Gerichts: Lageort des spanischen Immobilieneigentums oder allgemeiner Wohnsitz Eigentümers der spanischen Immobilie.
  2. Aktivlegitimation: Der Präsident der Eigentümergemeinschaft leitet die Zahlungsklage als Mahnverfahren ein. Er ist Prozesspartei.
  3. Besonderheiten: Die Eigentümerhauptversammlung muss die Schuldhöhe feststellen und die gerichtlichen Massnahmen beschliessen.Zertifizierung und Zustellung des Beschlusses muss erfolgen.

Merke:

Die Zustellung kann auch an das Apartment erfolgen, welches zur Zeit vermietet ist. Die Zustellung zum Mieter ist rechtswirksam.

Letztlich ist auch der Aushang am schwarzen Brett ausreichend, um rechtswirksam an den Wohnungseigentümer zuzustellen, der in Deutschland wohnt und keine Kenntnis von der Zustellung erhält.

Deshalb sollte stets ein Zustellungsbevollmächtigter in Spanien bei der Verwaltung der Eigentümergemeinschaft benannt werden.

Zustellung im gerichtlichen Verfahren

Im gerichtlichen Mahnverfahren erfolgt nochmals eine Zustellung, und zwar in diesem Fall, der Antragsschrift mit der Zahlungsaufforderung.Die Zustellung erfolgt wie oben ausgeführt, mit dem Unterschied, dass bei persönlicher Unzustellbarkeit, letztlich beim zuständigen Gericht durch öffentliche Bekanntmachung an der Gerichtstafel die Zustellung erfolgt.

Merke:

Auch in diesem Verfahrensabschnitt wird das Verfahren NICHT unterbrochen, wenn der Immobilieneigentümer keine Kenntnis erhält.

Sollte der beklagte Immobilieneigentümer nicht innerhalb von 20 Werktagen der gerichtlichen Zahlungsaufforderung widersprechen, wird der Richter antragsgemäss einen Vollstreckungstitel erlassen.

Bei Widerspruch kommt es zur mündlichen Verhandlung, nachdem die Eigentümergemeinschaft im entsprechenden Klageverfahren die Anspruchsbegründung eingeleitet hat.

 


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